Tempolimits in Österreich & der IG-L Luft-100er

Tempolimits in Österreich & der IG-L-Luft-100er
In Österreich gelten für Pkw und Motorräder grundsätzlich drei Tempolimits: 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Beschilderte Limits können niedriger sein und haben Vorrang. Wer schneller fährt als erlaubt, riskiert eine Geldstrafe; bei erheblichen Überschreitungen drohen zusätzlich Führerscheinmaßnahmen.
Die allgemeinen Tempolimits
| Straßenbereich | Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Motorräder |
|---|---:|
| Ortsgebiet | 50 km/h |
| Freilandstraße | 100 km/h |
| Autobahn | 130 km/h |
Die Limits gelten, sofern Verkehrszeichen keine andere Geschwindigkeit vorschreiben. Ein niedrigeres Limit kann etwa wegen Baustellen, gefährlicher Straßenverhältnisse oder Lärmschutz angeordnet sein. Auch bei Regen, Schnee, schlechter Sicht oder starkem Verkehr muss die Geschwindigkeit den Umständen angepasst werden: Die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit ist kein Anspruch darauf, stets so schnell fahren zu dürfen.
Auf Schnellstraßen gelten je nach Straßenabschnitt und Beschilderung unterschiedliche Regeln. Maßgeblich sind daher die Verkehrszeichen vor Ort; die allgemeine Autobahnregel von 130 km/h lässt sich nicht automatisch auf jede Schnellstraße übertragen.
> Praxistipp: Achten Sie nach Baustellen, Anschlussstellen und Tunneln besonders auf neue oder aufgehobene Geschwindigkeitsbeschränkungen. Ein Limit endet nicht zwingend dort, wo die Straße wieder breiter oder übersichtlicher wird.
IG-L: der Luft-100er
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ermöglicht Geschwindigkeitsbeschränkungen, um die Luftbelastung zu verringern. Auf bestimmten Abschnitten kann deshalb – zusätzlich zu den allgemeinen Verkehrsregeln – ein 100-km/h-Limit gelten. Je nach Anlage und Verkehrs- oder Luftsituation können solche Beschränkungen auch variabel geschaltet werden.
Ein IG-L-Limit ist an der Beschilderung erkennbar; bei elektronischen Anzeigen kann es sich mit der aktuellen Situation ändern. Steht ein IG-L-100er über der Autobahn, gilt für betroffene Fahrzeuge höchstens 100 km/h, auch wenn sonst 130 km/h erlaubt wären. Ein bereits niedrigeres Limit bleibt ebenfalls maßgeblich.
Reine Elektroautos mit grünem österreichischem Kennzeichen können auf bestimmten IG-L-Abschnitten von der betreffenden Beschränkung ausgenommen sein. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal überall: Sie hängt von den örtlichen Regelungen und der entsprechenden Beschilderung ab. Ohne klar erkennbare Ausnahme sollten Lenkerinnen und Lenker das angezeigte Limit einhalten. Hybridfahrzeuge sind nicht allein wegen ihres elektrischen Antriebs automatisch ausgenommen.
> Praxistipp: Bei einem IG-L-Abschnitt zählt die konkrete Beschilderung. Verlassen Sie sich nicht auf Navigationsgeräte oder eine vermutete Ausnahme für Ihr Fahrzeug – entscheidend ist, was am Straßenabschnitt tatsächlich angezeigt wird.
Strafen und mögliche Folgen
Wer ein Tempolimit überschreitet, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Höhe der Geldstrafe hängt unter anderem vom Ausmaß der Überschreitung, vom Ort und den konkreten Umständen ab. Pauschalbeträge gelten nicht für jeden Fall; eine geringe Überschreitung kann anders geahndet werden als deutlich überhöhte Geschwindigkeit.
Bei schwereren Verstößen können neben einer höheren Geldstrafe weitere Folgen dazukommen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen gegen die Lenkberechtigung; bei besonders gravierenden Überschreitungen sieht das österreichische Recht auch die vorläufige Abnahme des Führerscheins und weitere behördliche Schritte vor. Entscheidend sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Feststellungen im konkreten Verfahren.
Eine Überschreitung eines IG-L-Limits kann ebenfalls bestraft werden. Die genaue Einordnung und mögliche Folgen richten sich danach, welches Limit angeordnet war, wie schnell das Fahrzeug tatsächlich fuhr und ob eine gültige Ausnahme greift. Wer eine Strafverfügung erhält, sollte die Angaben zu Ort, Zeit, gemessener Geschwindigkeit und Rechtsgrundlage prüfen.
Checkliste vor der Fahrt
- Schilder beachten: Das örtlich angezeigte Limit geht den allgemeinen Richtwerten vor.
- Tempo anpassen: Wetter, Sicht, Verkehr und Fahrbahnzustand können eine niedrigere Geschwindigkeit erfordern.
- IG-L-Anzeigen verfolgen: Variable Limits können sich während der Fahrt ändern.
- E-Fahrzeug-Ausnahme prüfen: Ein grünes Kennzeichen allein bedeutet keine allgemeine Ausnahme von jedem IG-L-Limit.
- Ausreichend Abstand halten: Besonders bei hoher Geschwindigkeit und wechselnden Limits bleibt ein sicherer Abstand wesentlich.
Genauigkeitshinweis: Dieser Überblick fasst die allgemeinen Regeln zusammen und ersetzt keine Prüfung der aktuellen Beschilderung oder der Rechtslage im Einzelfall. Preis- und Strafbeträge sind nicht pauschal angegeben, da sie von Verstoß und Verfahren abhängen. Stand: November 2026.

